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Axel Nattland  bei der Einführung in den Online Campus

Educational Media

Systemarbeiten am Mi., den 28.12.

Wegen Systemarbeiten stehen am kommenden Mittwoch , den 28.12.11 ab 12Uhr für einige
Stunden Server/Dienste (ausser mediendidaktik.uni-due.de und onlinecampus) eingeschränkt
zur Verfügung.

Online-Infoveranstaltung Educational Media

05/07/2011 - 19:00 bis 05/07/2011 - 20:00

Das Duisburg Learning Lab veranstaltet am 5. Juli eine Informationsveranstaltung zum Master-Studienprogramm Educational Media. Beginn ist um 19:00 Uhrhier im Online-Konferenzraum.

Über eine Anmeldung würden wir uns freuen!

In der Online-Veranstaltung werden Ablauf, Organisation und Inhalte des Master-Programms Educational Media näher erläutert. Darüber hinaus wird ein Einblick in das neue, für Sommersemester 2012 geplante Master-Programm Educational Leadership gegeben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, nähere Informationen zu erhalten und Fragen zu klären!

Studienbeginn ist am 9. September. Weitere Informationen: 0203/379-2773 und Online Campus.

Wir freuen uns auf ein Treffen im "virtuellen Klassenraum"!

Serverabschaltung wegen Systemarbeiten

Wegen Systemarbeiten sind am Dienstag, den 19.04 von 14 bis 17Uhr einige Server vom Duisburg Learning Lab -ausser mediendidaktik.uni.due.de- nicht erreichbar!
Wir bitten um Verstaendnis!

Bisher wurde als Voraussetzung 1 Jahr affine Berufspraxis NACH dem ersten Hochschulabschluss verlangt. Gilt das noch?

Nein, Sie können die Berufserfahrung bereits vor oder während des Erststudiums erworben haben.

Testmoduluebersicht

1

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Wahlpflichtfächer (z.B.)


Lernpsychologie
Digitale Tools
E-Moderation
Medienpädagogik

Ich habe einen Bachelor mit 180 (ECTS-) Leistungspunkten, kann ich an einem Masterprogramm am Duisburg Learning Lab teilnehmen?

Im Rahmen eines Master-Programms am Duisburg Learning Lab können bis zu 60 Leistungspunkte für andernorts erworbene Kompetenzen angerechnet werden.

Bitte reichen Sie eine detaillierte Auflistung von Tätigkeiten, besuchten Weiterbildungsmaßnahmen, ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. ein, aus denen der Umfang und die Art ihrer Beteiligung sichtbar wird. Ebenso können Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen
Hochschulen angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums im Master-Programm im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbewertung vorzunehmen.

Auf dieser Grundlage - und ggfs. einem Interview - stuft der Prüfungsausschuss die Nachweise ein, stellt die Anrechbarkeit von erworbenen Kompetenzen ein und legt den Umfang der ggfs. darüber hinaus zu besuchenden zusätzlichen Studienmodule fest.

Podcast

Podcast

Arbeitsphase II

Arbeitsphase II

Headset

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Labor

Labor